Datenschutzrecht - Wirtschaftsberatungskanzlei Hens, Ph.D.

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Datenschutzrecht
Datenschutz ist ein grundlegendes Recht der Menschen, das im Wesentlichen mit dem Volkszählungsurteil[1] des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1983 auf den Weg gebracht wurde. Aufgrund des allgegenwärtigen Rechnens, der zunehmenden Digitalisierung und der vielfachen Abfragen von personenbezogenen Daten ist der Datenschutz noch heute von höchster Aktualität und auch der in Art. 83 DS-GVO festgelegte Strafrahmen in Höhe von bis zu 20 Mio. Euro lässt darauf schließen, welche Bedeutung der Gesetzgeber der wachsenden Gefährdung des Persönlichkeitsrechts durch unrechtmäßige Verarbeitungen personenbezogener Daten zukommen lässt.
 
Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind in Art. 5 Abs.1 DS-GVO aufgeführt:

  • Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz (lit. a)
  •  
  • Zweckbindung (lit. b)
  •  
  • Datenminimierung (lit. c)
  •  
  • Richtigkeit (lit. d)
  •  
  • Speicherbegrenzung (lit. e)
  •  
  • Integrität und Vertraulichkeit (lit. f)
  
Insbesondere aus Art. 5 Abs. 1 lit. a Var. 1 DS-GVO i.V.m. Art. 6 Abs. 1 DS-GVO ergibt sich das Konstruktionsprinzip des Datenschutzes, wonach jede Datenverarbeitung prinzipiell verboten ist, sofern es keinen einschlägigen Erlaubnistatbestand gibt.

[1] BVerfGE 65, 1.
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